Auch wenn die Trauer und der Schmerz sehr groß sind, wenn wir einen geliebten Menschen verlieren, gibt es viele wichtige Dinge, die nach einem Trauerfall zu tun sind. Wir zeigen Ihnen, was genau zu erledigen ist und helfen Ihnen auf diesem Weg. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da.
Trauer ist der Preis den wir für die Liebe bezahlen. Queen Elizabeth ||
Jutta vom Bruch
Zu Trauern ist schwer genug. Damit Sie es ein wenig leichter haben die Formalitäten zu erledigen, haben wir Ihnen eine Check-Liste mit allen wichtigen Punkten erstellt.
Ein kostenloser Service Ihres Bestattungshaus Elstermeier.
Unmittelbar nach dem Trauerfall
Trotz der emotionalen Belastung in einem Trauerfall müssen wichtige Schritte beachtet werden. Grundsätzlich sind drei verschiedene Fälle zu unterscheiden:
Der Verstorbene befindet sich in der Wohnung:
Informieren Sie sofort den Hausarzt!
Der Arzt stellt den Tod fest und händigt Ihnen einen Totenschein aus.
Falls Sie den Hausarzt nicht erreichen können, informieren Sie den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117. Halten Sie für den Notarzt am besten den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Anmerkung: Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden in der Wohnung oder im Haus bleiben.
Der Verstorbene befindet sich im Pflegeheim oder Krankenhaus:
In diesem Fall regelt die Verwaltung alles Notwendige und benachrichtigt den Arzt, der dann den Tod feststellt.
Der Angehörige verstirbt unterwegs:
Die zuständigen Behörden leiten alles in die Wege und informieren die Angehörigen (oder den Bestatter bei vorliegendem Vorsorgeausweis).
Anschließend können Sie uns als Ihren Bestatter aufsuchen und die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen. Wir empfehlen Ihnen, Verwandte oder gute Freunde zu informieren, die Ihnen in dieser schweren Zeit beistehen.
Informieren Sie uns bitte umgehend als Bestatter
Wir übernehmen Folgendes für Sie:
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- Sofortige Betreuung und Beratung in Ihrer Wohnung oder in unserem Bestattungshaus
- Auf Wunsch schnellstmögliche Überführung des Verstorbenen (schnellstmöglich oder „in aller Ruhe“)
- Aufbahrung des Körpers im eigenen Hause, in firmeneigenen Räumen oder am Friedhof
- Komplette Organisation der Bestattung
- Terminabsprache mit Friedhof, Kirche, Gärtner, Steinmetz, Gaststätte, Orgelspieler etc.
- Erledigung aller Behördengänge und Formalitäten
- Anschreiben an die Rentenkassen, Einzug der Versicherungsleistungen
- Erstellung von Trauerbriefen (auf Wunsch mit Versand) und Zeitungsanzeigen
- Im Bedarfsfall Vermittlung eines Trauerredners und Musikers (Geige, Trompete etc.)
- Bestellung von Blumenschmuck und anderen Dekorationen
- Gestellung einer Lautsprecheranlage oder einer Musikanlage
Diese und viele weitere Leistungen für die Ausrichtung einer individuellen Bestattung übernehmen wir gerne für Sie. Unser ausgebildetes und erfahrenes Team betreut Sie einfühlsam und steht Ihnen in allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Unterlagen im Trauerfall
Um eine Bestattung durchführen zu können, müssen einige Dokumente des Verstorbenen zusammengetragen werden. Es empfiehlt sich, einen Ordner anzulegen, um alle Dokumente geordnet aufzubewahren.
Sollten Ihnen einzelne Dokumente fehlen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gerne behilflich.
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen wir den Personalausweis, den Totenschein sowie die Personenstandsunterlagen (wie z.B. die Heiratsurkunde).
Folgende Unterlagen werden im Trauerfall benötigt:
- Familienstammbuch mit allen Urkunden oder
folgende Originalurkunden (Fotokopien reichen nicht):bei Ehegatten:
– Heiratsurkunde mit Geburtseintrag der Ehegatten
– Sterbeurkunde, falls ein Ehegatte bereits verstorben ist
– Scheidungsurteil, falls die Ehe geschieden ist - Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Rentenunterlagen (zumindest Rentenversicherungsnummer/Betriebsrente)
- Lebensversicherungspolicen (Original)
- Mitgliedsbücher oder -karten von Sterbekassen, Gewerkschaften etc.
- Graburkunde über ein eventuell schon vorhandenes Grab
- Bestattungsvorsorge-Plan/-Vertrag
Wir empfehlen, im Vorfeld einen Bestattungsvorsorge-Plan auszufüllen oder direkt einen Vertrag mit uns zu schließen, damit wir Ihnen oder Ihren Hinterbliebenen möglichst umfangreich helfen können.
Wissenswertes nach einem Trauerfall
KKündigung der Wohnung:
Für die Kündigung einer Mietwohnung gibt es besondere Regelungen. Nach § 580 BGB kann die Wohnung innerhalb eines Monats außerordentlich von dem Erbe oder Vermieter unter Einhaltung der Drei-Monatsfrist gekündigt werden.
TFinden Sie ein Testament, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht prüft dann dessen Gültigkeit. Wird ein gefundenes Testament nicht abgegeben, macht man sich nach § 274 StGB strafbar.
Wir helfen Ihnen nach einem Trauerfall gerne, um alle Formalitäten zu erledigen oder um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Natürlich sind wir auch persönlich in unserem Bestattungshaus für Sie da.