Das Ausstreuen der Asche, zum Beispiel auf dem Hauptfriedhof, wird nur genehmigt, wenn der Verstorbene selbst dies zu Lebzeiten bestimmt hat. Nutzen Sie dazu am besten unseren Bestattungsvorsorge-Plan oder den Vertrag, um diesen Wunsch schriftlich festzuhalten.
Die Asche kann aber auch in der Luft aus einem Fesselballon, einem Flugzeug oder einem Hubschrauber ausgestreut werden. Die Angehörigen können entscheiden, ob Sie mitfliegen möchten.
Auf Wunsch wird entweder vor oder nach dem Ausstreuen der Asche eine Trauerfeier gehalten.